ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Urheberrecht
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Das vom Fotografen hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Mit dem Kauf eines fotografischen Abzugs erwerben Sie nur das dingliche Eigentum an dem Abzug. Es werden keinerlei sonstige Nutzungsrechte eingeräumt.
3. Jede Reproduktion (Vervielfältigung), Verbreitung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige analoge oder digitale Verwertung sind nicht gestattet. Verbreitung von Bildmaterial des Fotografen im Internet, in Intranets, Online-Datenbanken und elektronischen Archiven, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Fotografen verändert werden. Sie können den Abzug jedoch weiterverkaufen.
4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Zur Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf es einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen gehen die Nutzungsrechte an den Erwerber über.
6. Der Besteller eines Bildes im Sinne von §60UrhG hat kein Recht das Bildmaterial (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, etc.) zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
7. Bei der Verwertung des Bildmaterials ist der Fotograf, als Urheber zu benennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Originale bleiben beim Fotografen, eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur unter gesonderter Vereinbarung.
9.Bearbeitung des Bildmaterials des Fotografen sowie Vervielfältigung und Verbreitung, analog und digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Bearbeitung ein neues Werk ist es mit (M) zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.2.10. Der Käufer ist verpflichtet, Bildmaterial des Photographen so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Käufer ist verpflichtet diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei öffentlicher Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig definiert ist.
Bestellungen
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
2. Preise für Online-Bestellungen müssen individuell je nach Nutzung erfragt werden.
3. Bildbestellungen sind im Voraus oder per Nachnahme ohne Abzug der Mehrwertsteuer zu bezahlen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Bildmaterial Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bildmaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildfassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Insbesondere ist zu beachten, dass es zu Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Fotoabzug kommen kann. Es wird als bekannt vorausgesetzt, das alle Fotografien von Umwelteinflüssen abhängig, ihre Anmutung und Farbigkeit verändern und ausbleichen können. Für diese unabänderlichen Veränderungsprozesse wird keine Gewährleistung übernommen.
Bezahlung und Verzug
Lieferung, Versandkosten und Rückgabe
Haftung
Diavorträge
Terminabsagen / Ersatzleistungen:
Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt werden, wird 100% des festgelegte Honorars berechnet.
Für vergessene Termine muss ebenfalls das gesamte festgelegte Honorar beglichen werden.
Ausgenommen von der Ersatzleistung sind Terminausfälle, verursacht durch Naturkatastrophen, Feuerschäden, andere schwere Unfälle oder Epidemien.
In solchen Fällen wird eine möglichst schneller Ersatztermin zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
Schlussbestimmungen